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Rund ums Auto - FAQ


FAQ - Frage und Antwort rund um's Auto

Hier nochmals einige der Fragen, die häufiger aufgetaucht sind. Und natürlich die passenden Antworten dazu.
Alle Antworten wurden nach bestem Wissen und Gewissen zusammengestellt, sind allerdings - wie könnte es auf einer privaten Homepage anders sein - ohne Gewähr.

Weitere Fragen zum Thema Auto findet ihr im Hallo Schweiz Forum. Dort könnt ihr auch eure Fragen stellen, falls etwas unklar geblieben sein sollte.
Zum Thema "Wie bringe ich mein Auto in die Schweiz" hat Thorsten dort einen besonders ausführlichen Bericht (Import, Versicherung, Anmeldung, Fahrzeugprüfung) verfasst.

Die FAQ-Themen:

 

Letztes Update: Tim / 17.11.2002


Ausweise / Führerschein / Umschreibung

Siehe dazu auch Kapitel Dokumente.

Mit welchen Kosten kann/muss ich für die Umschreibung meines Führerscheins oder die Ummeldung meines Autos rechnen?

Ein Beispiel dafür, welche Kosten auf einen zukommen können, stammt von Peter (Dieselfahrzeug, Kanton TG). Die Kosten können - wie so vieles - von Kanton zu Kanton variieren.

Muss ich als EU-Staatsangehörige/r bei Umschreibung des Führerscheins eine praktische Fahrprüfung machen?

Nein, die Führerscheinprüfungen in EU-Ländern werden in der Schweiz ohne Bedingung anerkannt und der Führerschein anstandslos umgeschrieben. Siehe dazu die Informationsseiten des STVA Zürich unter "Umschreibung ausländischer Führerausweis".

Wann kann man in der Schweiz den Führerschein machen (für PKW)? Wie in Deutschland ab 18 oder früher? Was ist eine Lernerlaubnis/ein Lernfahrausweis? Ab wann und unter welchen Bedingungen bekommt man diese/n?

Die Bedingungen zum Erwerb eines Führerscheins in der Schweiz sind ähnlich den Voraussetzungen für Deutschland. Detailliertere Informationen zum Thema findet man auf den Homepages der kantonalen Strassenverkehrsämter wie beispielsweise dem Strassenverkehrsamt Zürich oder dem Strassenverkehrsmt Luzern.
Mit einem Lernfahrausweis kann man mit einem Begleiter Lernfahrten (mit dem Fahrzeug der entsprechenden Kategorie) auf öffentlichen Strassen durchzuführen. D. h. man kann neben den normalen Fahrstunden auch privat üben. (Nähere Infos dazu z. B. beim Kanton Luzern.)

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Import / Neukauf

Gibt es ein Merkblatt vom Zoll, was über den Import von Fahrzeugen informiert?

Ja, es ist unter dem Link (pdf-File) "Vorschriften betreffend die Einfuhr von privaten Strassenmotorfahrzeugen" zu finden.
(Eine verkürzte Zoll-Info (pdf-File) findet man unter: "Autoimport durch Private")

Was ist zu beachten, wenn man ein neues bzw. gebrauchtes Auto in die Schweiz eingeführen möchte, das man noch keine 6 Monate besitzt?

Informationen dazu unter: Import von Kraftfahrzeugen.

Fällt die Umsatzsteuer in Deutschland weg, wenn ich mir einen Wagen in Deutschland kaufe und ihn gleich in die Schweiz einführe? Kommen dann nur einmalig 7,6 Prozent (MwSt CH) und die Mobilsteuer 4 % in der Schweiz dazu?

Ja, die deutsche MwSt wird zum Abzug gebracht, wenn beim Abschluss im Kaufvertrag die Floskel "für Export bestimmt" erwähnt wird. Wichtig ist weiterhin, dass der Wagen gar nicht erst in Deutschland zugelassen wird. Sobald dieses erfolgt ist, kann die MwSt nicht mehr zurückgefordert werden.

Ich finde nur einen kurzen Kommentar über die Einfuhr eines Gebrauchtwagens und bei den anderen Beiträgen gehts nur um Neuwagen. Also wie alt muss der Wagen sein? Ich plane einen Jahreswagen oder ein Vorführwagen zu besorgen, also wahrscheinlich relativ "neu".

Es ist egal, ob der Wagen neu oder 5 Jahre alt ist, wenn man den Wagen in D (bzw. in der EU) kauft und zum Zeitpunkt des Umzuges nicht sechs Monate (= Umzugsgutregelung) der Halter dieses Fahrzeuges ist, sind die Abgaben wie auf den den "Auto"-Seiten beschrieben fällig.
Dies kann durch die Schweizer Zollbehörden relativ einfach festgestellt werden, denn die notwendigen Angaben stehen im deutschen Fahrzeugschein.

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Import / Umzug

Wir haben vor 3 Monaten unser Auto mit in die Schweiz genommen. Jetzt gibt es aber so langsam den Geist auf, so dass wir uns von ihm trennen müssen. Können wir es ohne Probleme bei einem Autohändler in Zahlung geben, ohne dass wir es noch nachträglich verzollen müssen?

Ja, sofern die Fristen Veräusserungen für Umzugsgut eingehalten werden. Dazu sagt Art. 13 der Verordnung zum Zollgesetz:
"Für Automobile, Motorboote und Flugzeuge wird die Zollbefreiung nur gewährt, wenn sich der Zuziehende verpflichtet, sie nach der zollfreien Abfertigung noch mindestens ein Jahr lang in der bisherigen Art weiterzubenutzen. Für zollfrei zugelassene Fahrzeuge, die vor Ablauf der Frist veräussert werden, kann das Eidgenössische Finanzdepartement mit Rücksicht auf das Alter der Fahrzeuge eine Ermässigung des nachzuentrichtenden Zollbetreffnisses oder die Zollbefreiung vorsehen."
Details sind zu finden unter http://www.afd.admin.ch/d/private/rv/form_1844_d.pdf.

Das Auto, mit dem ich den Umzug gestaltete, ist nicht dasjenige, das ich dann auch in der Schweiz fahren werde. Gibt's da Probleme an der Grenze? / Das Auto, das ich in der Schweiz fahren werde, ist auf die Firma meines Vaters (Deutschland) angemeldet. Was ist da beim Zoll zu beachten?

Beim Umzug ist dies nicht problematisch, lediglich der Punkt, ein fremdes Auto in der Schweiz zu lenken, wirft Schwierigkeiten auf.
Grundsätzlich ist dieses Autoproblem ein internationales: man darf in seinem "eigenen" Land kein "fremdes" Auto fahren. (Das wäre auch praktisch, wenn das Auto in Takatukaland (ohne dortigen Wohnsitz) anmeldet wird, dort jährlich CHF 10.00 takatukaländische Steuer und CHF 5.00 Versicherung zu zahlen sind und man trotzdem legal unterwegs wäre - solchen Missbrauch wollen die Behörden natürlich verhindern.)
Man darf als in der Schweiz Wohnhafter alleine ein Auto mit deutschen Kennzeichen fahren, der Wagen muss jedoch temporär importiert worden sein (geht am Grenzübergang mit einem Formular, aber gratis) und es darf höchstens 3 Tage / Jahr in der Schweiz benutzt werden. (unbestätigt)

Als ich jetzt an der Grenze mit dem geliehenen Wagen meines Freundes einfahren wollte, hat der Zollbeamte mir erklärt, ich könne kein Auto in der Schweiz fahren, ohne dafür Steuern zu zahlen, wenn ich hier mit B-Bewilligung wohne. Stimmt das?

Ja, das ist korrekt, siehe oben.

Kann ich mit dem Zweitwagen meiner Eltern (den fahre ich in Deutschland auch schon)in die Schweiz einreisen? Ich werde am 01.10. in die Schweiz ziehen und das Auto noch ca. 1 Jahr fahren und dann meiner Mutter zurückgeben.

Vergleiche dazu Antwort oben.

Ist es eigentlich notwendig, wenn man die Zollbefreiung 15.30 beantragt, das Auto mitzuführen oder reicht es aus, beim Zoll die Papiere zu zeigen?

Die Zollbefreiung 15.30 funktioniert nur im Zusammenhang mit Umzugsgut, d.h. man muss mit seinem ganzen Hausrat und dem Kraftfahrzeug an der Grenze vorstellig werden. Wenn das Auto länger als ein halbes Jahr auf den gleichen Halter zugelassen ist, braucht man 15.30 nicht, sondern kann den Wagen zoll- und abgabenfrei mitnehmen.

Muss man gleich bei der Ummeldung des Fahrzeuges zum Schweizer "TÜV" oder gilt erst einmal die deutsche TÜV-Plakette?

Man muss bei Ummeldung beim Strassenverkehrsamt zur technischen Prüfung. Die deutsche TÜV-Plakette ist hier nicht gültig, sofern man mit Schweizer Kontrollschildern fahren will.

Ich lese immer wieder, dass ein Auto erst nach 1 Jahr in der Schweiz angemeldet werden muss. So würde ich es auch gerne machen, also noch mit dem deutschen Kennzeichen fahren, allerdings will meine Versicherung mich nicht weiter versichern. Warum tut sie das nicht?

Ob die Versicherung gezwungen ist, den Versicherungsschutz aufrechtzuerhalten, kann nicht generell beantwortet werden, hier scheint es verschiedene Haltungen der Versicherer zu geben. Es könnte jedoch sein, dass die Versicherung denkt, man will den Wagen in der Schweiz fahren und dort leben, jedoch die "günstigen" Tarife in Deutschland nutzen. Da ausserdem die Ansprüche bei Unfällen in Deutschland anders sind als in der Schweiz, hat man vermutlich Angst, dass sich hier ein nicht kalkulierbares Risiko auftut.

Wie sieht es nun mit dem Zoll aus, wenn das Auto jünger als 6 Monate ist? Ich habe es so verstanden, dass man dann in jedem Fall zahlt. Entweder gleich, wenn man das Auto als Übersiedlungsgut angibt, oder später, wenn man es dann beim Zoll anmeldet. Stimmt das, oder gibt es einen Ausweg, um die Abgaben nicht zahlen zu müssen?

Zum momentanen Zeitpunkt sind die Abgaben unumgänglich.

Wir werden Anfang Oktober umziehen, es bleibt jedoch die Frage, was dann mit dem Auto passiert, das in Deutschland finanziert wurde. Der Kfz-Brief, den ich nach einem Jahr für die Umschreibung bräuchte, liegt ja bei der Bank. Und das eigentlich noch für die nächsten 38 Monate. Ich kann mir nicht vorstellen, dass die Bank den Schein rausrückt, bevor die gesamte Summe abgezahlt ist. Was kann ich tun?

Das Auto kann erst hier in der Schweiz angemeldet werden, wenn das Fahrzeug bei der Bank ausgelöst wurde. Denn ohne Kfz-Brief kann das Auto weder zolltechnisch abgefertigt noch vorgeführt werden, noch der Eigentumsnachweis erbracht werden. Entweder sollte man in diesem Fall die Möglichkeit eines Privatkredites nutzen und das Fahrzeug abzahlen oder das Fahrzeug in Deutschland verkaufen und sich hier in der Schweiz ein neues anschaffen.

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Vignette / LSVA

Wie funktioniert das mit dieser Vignette?

In der Schweiz gibt es eine jährliche Autobahngebühr, die mit dem Kauf einer Vignette verbunden ist. Ohne die Vignette darf man die Autobahnen und viele Nationalstrassen nicht benützen. Sie kostet CHF 40.00 und ist ein Jahr gültig. Es gibt keine Stückelung in Wochen oder Tage. Dies ist nur bei der Lkw-Vignette möglich.
Für Schwerverkehr wurde eine leistungsabhängige Schwerverkehrsabgabe (LSVA) eingeführt, sie gilt nur für Lkw ab 3.5 t und ist kilometer- und zeitabhängig.

Ich werde in der nächsten Woche mein Auto verkaufen und ein neues mitnehmen. An dem alten klebt die Vignette für dieses Jahr. Diese bekommt man, ohne sie dabei zu zerstören, nicht ab. Kann man die Vignette kostenlos noch einmal bekommen, wenn man nachweist, dass man das Auto wechselt? Oder muss man sich eine neue kaufen?

Man darf die Vignette nicht ablösen und in ein anderes Auto kleben. Genau das soll ja verhindert werden. Für den Fall des Autoverkaufs oder Wechsel ist leider ein Neukauf vorgesehen. (Es gibt natürlich diverse Möglichkeiten, die Vignette heil abzubekommen, aber die sind allesamt illegal.)

Wir wollen unsere Möbel mit einem 7,5t-Lkw über die Grenze bringen. Reicht für den Lkw eine normale Vignette oder muss man da etwas anderes beantragen? Ich frage jetzt, denn wenn wir es erst an der Grenze erfahren, wäre es wohl etwas zu spät.

Eine normale Vignette reicht nicht aus. Ein 7,5 Tonner gilt als LKW, weshalb eine extra Gebühr gezahlt werden muss. Diese kann man tageweise entrichten. Infos zu dieser leistungsabhängigen Schwerverkehrsabgabe findet man unter: http://www.afd.admin.ch/d/firmen/steuern/lsva/lsva.php
Die Abgabe kann auch direkt bei Grenzübertritt am Zoll bezahlt werden.

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