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Rund ums Auto - Anmeldung (Immatrikulation)


Voraussetzung

Das ausländische Motorfahrzeug muss in der Schweiz angemeldet werden, wenn eine der folgenden Bedingungen zutrifft:

Ausgenommen von diesen Regelungen sind Wochenaufenthalter sowie die Inhaber eines Ausländerausweises L (bis 01. Juni 2002 - Update folgt).

Unverzollte Motorfahrzeuge, deren Halter nicht im Genuss der diplomatischen Vorrechte und Befreiungen stehen, dürfen nur provisorisch und nur mit Zustimmung der Zollbehörden immatrikuliert werden.

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Zeiträume bis zur Immatrikulation

... bei Einfuhr als Übersiedlungsgut :
Ist das Fahrzeug als Übersiedlungsgut eingeführt worden, so muss spätestens nach zwölf Monaten das Auto immatrikuliert werden.

... bei Einfuhr als Neuwagen
Ist das Fahrzeug im Ausland gekauft worden, so muss spätestens nach einem Monat das Auto immatrikuliert werden.

... bei unverzollter Einfuhr
Ist das Fahrzeug unverzollt eingeführt worden, so können die ausländischen Kontrollschilder während einem Jahr verwendet werden, sofern Zulassung und Versicherung gültig sind.

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Notwendige Dokumente bei der Anmeldung am Strassenverkehrsamt:

Hinweise:

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Fahrzeugprüfung

Was in Deutschland landsläufig für ein Fahrzeug als "TÜV" bezeichnet wird, ist hier die periodische Fahrzeugprüfung. Und man muss nicht - wie in Deutschland - selber daran denken, dass man seinen Wagen termingerecht vorführt. Hier in der Schweiz bekommt man dies abgenommen.

Das einzige, was man vor der periodischen Prüfung alleine organisieren muss, ist die Durchführung der obligatorischen Abgaswartung, am ehesten mit der deutschen ASU zu vergleichen. Bei Bestehen erhält das Auto eine zwei Jahre gültige Plakette sowie einen entsprechenden Eintrag ins Abgaswartungsheft. Ohne die Plakette muss man übrigens gar nicht erst zur technischen Prüfung fahren, da ohne den Abgastest die technische Prüfung in jedem Fall wiederholt werden muss.

Mit der Post erhält man eines Tages (in der Regel wohl alle 2 Jahre) eine recht freundlich klingende "Einladung zur Fahrzeugprüfung". Man wird also vom Strassenverkehrs- (und Schifffahrts-) Amt unter Angabe von Ort, Datum und Zeit zur "periodischen Prüfung" eingeladen. Anders als bei anderen Einladungen, darf man diese allerdings nur aus dringenden Gründen ablehnen, sollte also doch lieber mit Fahrzeug erscheinen, ausser man möchte eine nicht unerhebliche Wartezeit in Kauf nehmen.

Die Prüfung läuft genauso wie eine TÜV-Prüfung ab und kostet zwischen CHF 60,- in Obwalden und CHF 150,- in Zürich.

Auf der Einladung wird man übrigens darauf aufmerksam gemacht, dass der Wagen sauber vorgeführt werden sollte. Wie bereits oben erwähnt, sollte man diese Information ernst nehmen.

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