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Rund ums Auto - Dokumente |
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Der ausländische Führerschein kann zwölf Monate in der Schweiz verwendet werden. Nach diesen zwölf Monaten muss der ausländische Führerschein in einen schweizerischen Führerausweis umgeschrieben werden. Personen, die in der Schweiz berufsmässig ein Kraftfahrzeug führen, müssen den Führerschein sofort umschreiben.
Folgende Unterlagen werden benötigt:
Hinweise:
Wichtigster Unterschied des nun neuen schweizerischen Führerscheins zum (alten, vielleicht auch noch grauen) deutschen Führerschein: es dürfen keine 7,5-Tonnen-Fahrzeuge mehr gefahren werden. Es sei denn, man besteht auf den Eintrag im Führerschein und unterzieht sich dann regelmässig einem Gesundheitscheck (der nicht kostenlos ist). Der alte deutsche Führerschein Klasse 3 entspricht in etwa den (schweizerischen) Kategorien A2, B, C1 (wird wohl nicht immer eingetragen), D2, E, F und G.
Die Schweiz kennt nur ein Dokument das Fahrzeug betreffend: den Fahrzeugausweis.
Der Fahrzeugausweis dient als Nachweis, dass die behördliche Bewilligung zur Inverkehrsetzung des Fahrzeuges vorliegt. Mit Hilfe der Angaben im Fahrzeugausweis soll in erster Linie die einwandfreie Identifikation des Fahrzeuges ermöglicht werden. Er dient in keinem Fall als Nachweis über das Eigentum am Fahrzeug wie z.B. der deutsche Fahrzeugbrief.
Was passiert mit den ausländischen Fahrzeugpapieren (am Beispiel Deutschlands): Der Fahrzeugausweis ersetzt den deutschen Fahrzeugschein und Fahrzeugbrief. Der deutsche Fahrzeugschein wird bei Anmeldung an die ausstellende Behörde in Deutschland zurückgeschickt. Den Fahrzeugbrief erhält man entwertet zurück: üblicherweise ist die untere Ecke abgeschnitten, so dass man alle technischen Angaben weiterhin lesen kann.
Hinweise:
Bildreferenz
In teilw. unhandlichem Format (21 x 14.5 cm) kommen die beiden Ausweise daher:
und
oder
der grau-braune Fahrzeugausweis und der hellblaue Führerausweis (den man bis April 2003 noch erhielt) bzw. der neue Führerausweis im handlicheren Kreditkartenformat
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