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Wie bei der Einfuhr in die Schweiz ist bei der Ausfuhr (und damit der Wiedereinfuhr z.B. nach Deutschland) ein Antrag für Übersiedlungsgut auszufüllen.
Möchte man sein Auto, welches man damals als Übersiedlungsgut in die Schweiz eingeführt hat, ausserhalb der Schweiz verkaufen oder beim Autohändler eintauschen bietet sich die folgende Möglichkeit an, das Fahrzeug ohne Bezahlung von Abgaben wieder nach Deutschland einzuführen.
Wenn das Auto innerhalb einer Frist von 3 Jahren nach Ausfuhr in die Schweiz wiedereingeführt wird, kann eine Zollbefreiung als Rückware in Betracht kommen. Das Auto muss sich allerdings noch im gleichen Zustand wie bei der Ausfuhr befinden und die Nämlichkeit muss nachgewiesen sein. Dieser Nachweis muss mit den Zollpapieren geführt werden, die seinerzeit für die Ausfuhr aus Deutschland und die Einfuhr in die Schweiz benützt wurden. Dazu zählt die von der Zollbehörde ausgestellte Ausfuhranmeldung (=Antrag für Übersiedlungsgut).
Die Nämlichkeit (der Nachweis, dass das Auto genau das ist, welches man damals eingeführt hat) kann mit folgenden Dokumenten bewiesen werden:
Bei Grenzübertritt benötigt der Schweizer Zoll dann die CH-Ausfuhrdeklaration (Form 11.030, Blatt 2 und 3), welches dort abgestempelt wird. Blatt 2 verbleibt beim Zoll, Blatt 3 bekommt man mit Zollstempel zurück.
Anschliessend legt man am deutschen Zoll einen EU-Zollantrag (Vordruck 0737, Blatt 6, 7 und 8) und den Nachweis der Rückwareneigenschaft (Vordruck 0328) vor, zusammen mit den oben genannten Dokumenten und dem Blatt 3 der CH-Ausfuhrdeklaration.
In der Rückwarenerklärung wird erklärt, welche Umstände der seinerzeitigen Ausfuhr des Autos in die Schweiz vorlagen und dass es sich um die nämliche Ware handelt, eine steuerfreie Ausfuhrlieferung vorlag etc.
Den abgefertigten Zollantrag erhält dann der Käufer im Ausland, zusammen mit Kopien des Nämlichkeitnachweises. Man sollte sich selber auch noch eine Kopie des abgefertigten Zollantrags machen, Blatt 3 der CH-Ausfuhrdeklaration sollte im Original behalten werden. Mit diesem kann man belegen, dass man das Auto tatsächlich ausgeführt hat.
Links zu Vordrucken:
Passend zum Thema gibt es einen Erlebnisbericht von Tim:
Vom Golf zum Passat - eine kleine Import- und Exportgeschichte
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