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Manchmal muss oder will man sich doch nochmals mit seinem alten Heimatland befassen.
Eine wichtige Informationsquelle für alle Exil-Deutschen ist das Auswärtige Amt oder speziell für die Schweiz natürlich auch die Deutsche Botschaft Bern.
Sehr ausführliche Informationen zu anstehenden Wahlen gibt es beim Bundeswahlleiter. Den "Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis" gibt es - WWW sei Dank - dort auch jeweils zum Download.
Hier geht man hin, wenn der (deutsche) Reisepass beantragt oder geändert werden soll oder wenn man sonstige spezifischen Probleme hat. Die wichtigsten Anlaufstellen sind:
Die Botschaft der Bundesrepublik Deutschland befindet sich in Bern.
Adresse:
Botschaft der Bundesrepublik Deutschland
Postfach 2 50
3000 Bern 15
(Hausanschrift: Willadingweg 78, 3006 Bern, das ist im SO der Stadt)
Telefon: 031 - 359 41 11 (Vorwahl Schweiz von Deutschland aus: 0041)
Fax: 031 - 359 44 44
Homepage: Deutsche Botschaft Bern
E-Mail: via Kontaktformular
speziell zur Terminvergabe bei Passanträgen:
Tel.: 031 - 359 43 43
Fax: 031 - 359 44 70
Amtsbezirk: Schweiz und Liechtenstein.
Deutsche Vertretungen (Konsulate) in der Schweiz
(Beiträge in Kooperation mit Panta_Rhei, Danke)
Wenn man keinen Wohnsitz mehr in Deutschland hat, unterliegt man auch nicht der Personalausweispflicht.
Wichtigstes Ausweispapier für einen im Ausland lebenden Deutschen ist ein gültiger Reisepass (= Europapass). Da man sich bei vielen Stellen identifizieren muss, ist dieser unumgänglich. Der Personalausweis hat meist keine Bedeutung mehr, da er nach seiner ursprünglichen Zweckbestimmung ein innerdeutsches Ausweispapier ist.
Allerdings verbleibt der Personalausweis auch bei Wegzug in die Schweiz beim Bürger und darf bei Abmeldung in Deutschland nicht eingezogen werden, solange er noch gültig ist. (Er hat auch in der Schweiz seine Gültigkeit.) (Stand Frühling 2009; Pass- und Meldestelle Dresden; Info von Herzfrequenz - danke dafür).
Ein vorhandener Reisepass behält seine Gültigkeit. Bei Gelegenheit sollte man evtl. die Wohnortänderung eintragen lassen. (Unterlagen dann nicht vergessen mitzunehmen.)
Für die Ausstellung neuer Reisepässe (Verlängerungen gibt es nicht, man bekommt jeweils einen neuen Pass) ist die Deutsche Botschaft zuständig. Die Adresse und Telefonnummer findet ihr oben.
Die Beantragung sollte rechtzeitig (ein paar Wochen) vor Ablauf des alten Passes erfolgen. Bis zur Neuausstellung behält man den bisherigen Pass.
Man muss persönlich beim entsprechenden Amt vorstellig werden, vor allem, wenn man das erste Mal in der Schweiz eine Pass beantragt. Ganz wichtig ist, dann (neben diversen anderen Unterlagen) die Abmeldebestätigung von Deutschland parat zu haben.
Achtung:
Eine Passbeantragung ist nur noch nach Terminabsprache möglich. Die Wartezeit auf einen regulären Passtermin beträgt (wegen der Einführung der Fingerabdrücke im Pass) in der Regel einige Wochen. Also rechtzeitig daran denken!.
» Passstelle (Deutsche Botschaft)
» Formulare und Merkblätter zur Passbeantragung (Deutsche Botschaft)
Fazit: Es ist alles nicht mehr so einfach und unkompliziert wie auf einem deutschen Einwohnermeldeamt.
Da das Personalausweisgesetz zum Teil Ländersache ist (also vom Bundesland abhängig), kann es in den einzelnen Bundesländern Unterschiede in der Handhabung geben. Der folgende Abschnitt ist daher als Sonderweg zu sehen, der keine besonderen Vorteile aber einen gewissen Aufwand bedeuten kann.
(D. h. er ist vor allem für diejenigen interessant, die partout nicht auf einen Personalausweis verzichten wollen. Man braucht diesen aber wirklich nicht und kann sich den ganzen Aufwand sparen.)
Da die oben aufgeführten Möglichkeiten eine bundeslandabhängige Ausnahme darstellen, sollte man sich in Nachsicht üben, wenn nicht jedes Bürgerbüro diese Regelungen kennt oder anwendet. Im Zweifelfall kann man sich mit einer Anfrage an das zuständige Innenministerium des letzten Wohnortbundeslandes wenden, um die lokalen (Vom Bundesland abhängigen) Gesetze und Regelungen zu erfahren.
Hier noch die Infos von Lennart zum Thema (von ihm stammte der ursprüngliche Hinweis; Danke dafür):
» Personalausweis ohne Wohnsitz in Deutschland? - Ja, es geht!
.
Eine Änderung des Wohnsitzes im Pass ist entweder durch persönliche Vorsprache oder auch per Post (dann muss ein für Einschreiben frankierter Rückumschlag beiliegen) möglich. Dazu muss man folgende Unterlagen vorweisen:
Für die Adressänderung "vor Ort", d. h. in der Botschaft, haben wir nichts zahlen müssen.
Ein persönliches Erscheinen zur Beantragung eines Passes ist gesetzlich vorgeschrieben. (Ausnahmen siehe "Merkblatt zum ePass/Kinderreisepass/vorläufigen Pass" der Deutschen Botschaft. Auch ausführlichere Angaben zu den unten aufgezählten Unterlagen entnehmt ihr bitte diesem Merkblatt.)
Mitbringen und vorlegen muss man folgende Unterlagen (Dokumente in Original und Kopie):
Nach Abgeben der Unterlagen, Unterschrift, Bezahlen etc. bekommt man seinen momentanen Reisepass erst mal wieder zurück, damit man in der Wartezeit auf den neuen Pass nicht "ohne" da steht. Ist der neue Reisepass schliesslich (nach ein paar Wochen) fertig, bekommt man schriftlich Bescheid, kann dann den alten Pass einsenden und bekommt den neuen zugeschickt. Natürlich kann man auch vorbeigehen und den neuen Pass persönlich abholen - sofern man in der Nähe wohnt oder den Weg nicht scheut :-)
Die Besuchszeiten der Deutschen Botschaft in Bern stehen auf dem o. g. Merkblatt bzw. ihr findet sie auf ihrer Homepage. Die Passstelle befindet sich nicht im Hauptgebäude sondern auf der linken Seite am Ende der Strasse, auf der man auf das Hauptgebäude zufährt. (=> Besser schon vorher parken, denn unten herrscht überall absolutes Halteverbot.) Bei unsicherer Wetterlage ggf. wetterfest anziehen, da man nacheinander ins Gebäude eingelassen wird und deshalb evtl. erst etwas draussen warten muss. Seit der Terminvergabe für Passangelegenheiten ist die Wartezeit drin relativ kurz. Man wird per Name zu einem der Schalter aufgerufen und sofern man seine Unterlagen komplett dabei hat, ist der Rest eine Sache von 10 Minuten :-) .
Auf den Seiten der Bundesversicherungsanstalt für Angestellte (BfA) findet man u.a. einige pdf-Files zum downloaden, die sich mit Rentenfragen/-ansprüchen bei Arbeit im Ausland etc. beschäftigen.
Wer in einem laufenden Steuerjahr von Deutschland in die Schweiz gezügelt ist, also in einem Jahr in beiden Ländern gearbeitet hat, muss ggf. in beiden Ländern Steuern zahlen. Konkrete Regelungen hierzu gibt es im DBA zwischen den Ländern.
Das "Abkommen vom 11. August 1971 zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der Bundesrepublik Deutschland zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen (mit Briefwechsel)" findet man auf den Seiten der Schweizerischen Bundesbehörden.
Ein guter Steuerberater sollte das ganze entsprechend auslegen und anwenden können. Aber auch gute "Steuererklärungs-Software" wird mit (einfacheren) Sachverhältnissen sehr gut fertig. Mit grundsätzlichen Informationen sollte auch das zuständige (deutsche) Finanzamt dienen können.
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