Wie es gelingt, hier in der Schweiz schnell viel Geld auszugeben, habt ihr gewiss schon herausbekommen ;-). Und da sehnt man sich doch schon mal nach "alten" Preisen im (jetzt) Ausland zurück, oder? ... Und natürlich möchte man die Gelegenheiten nutzen, bei denen man von günstigeren Ausland-Preisen profitieren kann. Sei es bei Einkauf-Trips vor Ort oder Bestellungen im Internet. Nun gehört die Schweiz ja nicht zur EU,- was viele Nachteile aber auch einige Vorteile bezüglich dem "Warenverkehr" hat. Es gibt also ein paar Dinge zu beachten ...
Der eine oder die andere hat sich sicherlich schon mal gefragt, was und wieviel er nach einer "normalen" Einkaufstour aus dem beanachbarten Ausland mit in die Schweiz nehmen darf, ohne dass Zoll- und/oder Mehrwertsteuer fällig werden (also abgabenfrei).
Ab/Seit 1. Juli 2014 gibt es wieder einige Änderungen bezüglich Freimengen, insbesonders die Änderungen bei alkoholischen Getränken und Fleischwaren sollte man beachten.
(Bitte auch die Angaben/Infos auf der Zoll-Homepage beachten!)
Abgabenfrei (ohne Zölle und Steuern) können folgende Privatwaren (persönlich für den eigenen Bedarf oder als Geschenk) eingeführt werden (einmal pro Person und Tag):
- gebrauchtes, persönliches Reisegut (Kleider, Sportgeräte, Kameras und was sonst so auf die Reise ins Ausland mitgenommen wurde und wieder mit zurück kommt)
- Proviant für den Reisetag (ohne Alkohol)
Die Wertfreigrenze pro Person und Tag für Waren, die Reisende zu ihrem privaten Gebrauch oder zum Verschenken einführen liegt bei 300,- CHF. Übersteigt der Gesamtwert der mitgeführten Waren diesen Betrag, so sind alle Waren abgabenpflichtig, d. h. die Schweizer Mehrwertsteuer ist zu entrichten. (Neu sind auch alkoholische Getränke und Tabakfabrikate der Wertfreigrenze anzurechnen. - Das dem bis zum 01.07.14 nicht so war, war mir allerdings neu ;-).)
Eine Kumulation der Wertfreigrenze für mehrere Personen ist ausgeschlossen.
Für Tabakfabrikate, alkoholische Getränke und bestimmte Lebensmittel sind ab einer gewissen Menge zusätzlich Zollabgaben zu bezahlen (s. Zoll auf Mehrmengen unten).
Freimengen für Alkoholische Getränke und Tabakwaren (pro Person über 17 Jahre und Tag):
- 5 l alkoholische Getränke bis 18 % sowie 1 l alkoh. Getränke über 18 % Vol.
(Zoll auf Mehrmengen: bis 18 % Vol. CHF 2.- je l (Stufe 0.60 CHF/Liter bis 20 Liter bei Wein oder 0.25 CHF/Liter Mehrmenge bei Bier gibt es nicht mehr!); über 18 % Vol. CHF 15.- je l)
- 250 Stück/Gramm Zigaretten / Zigarren / andere Tabakfabrikate
(Zoll auf Mehrmengen: Zigaretten/Zigarren CHF -.25 pro Stk.; andere Tabakfabrikate CHF -.10 je g)
Freimengen für Lebensmittel:
- 1 kg Fleisch und Fleischzubereitungen, ausgenommen Wild
Dazu gehören alle geniessbaren Tierkörperteile (mit oder ohne Knochen), Würste und andere Fleischerzeugnisse inkl. Lebensmittelzubereitungen mit einem Gehalt von mehr als 20 Gewichtsprozenten an Wurst, Fleisch oder Blut. Ausgenommen sind Wild und Fisch.
Achtung: bisherige Kategorie "3,5 kg bearbeitetes Fleisch/Geflügel/..." entfällt!
(Zoll auf Mehrmengen: CHF 17.- je kg)
- 1 kg/l Butter und Rahm
(Zoll auf Mehrmengen: CHF 16.- je kg/l)
- 5 kg/l Öle, Fette, Margarine zu Speisezwecken
(Zoll auf Mehrmengen: CHF 2.- je kg/l)
Milch und Milchprodukte, Eier, Schnittblumen, Gemüse, Früchte, Kartoffelerzeugnisse und Getreideprodukte können neu mengenmässig unbeschränkt und zollfrei eingeführt werden.
Allerdings ist die Einfuhr von Tierprodukten aus anderen als EU-Mitgliedstaaten und als Norwegen verboten.
Für manche Waren gelten grundsätzliche Einfuhrverbote oder Beschränkungen.
Was zu tun ist, wenn man Waren im Ausland gekauft hat und die gezahlte Mehrwertsteuer zurück erstattet bekommen möchte, erfahrt ihr im Hallo Schweiz Forum.
Wenn man übers Internet im Ausland bestellt, gilt folgendes zu beachten:
- die ausländische MwSt muss (meist) nicht gezahlt werden (z. B. die 19 % bzw. 7% bei Büchern für Deutschland)
- die Schweizer MwSt (8 % bzw. 2,5 %) wird draufgerechnet, jedoch werden Beträge unter 5 CHF nicht eingezogen, d. h.
- bei 8 % MwSt (z. B. für CDs, Kleidung etc.) kann man bis zu 62,50 CHF einkaufen, ohne dass die Schweizer MwSt fällig wird
- bei 2,5 % MwSt (z. B. für Bücher, Medikamente, Lebensmittel) kann man sogar bis 200,- CHF Warenwert bestellen
- (mehr zur Schweizerischen MwSt erfährt man bei der Eidgenössischen Steuerverwaltung)
- Zollgebühren
- unter 5 CHF werden nicht eingezogen
- das Bruttogewicht inkl. Verpackung ist für die Zollgebühren massgebend
- der Gebrauchszolltarif ist wohl nur als 1000-seitiges Buch erhältlich :-), kann aber bei der Zollkreisdirektion (z. B. Basel, Tel.: 061-287 11 11) für die einzelnen Waren nachgefragt werden
- es muss kein Zoll gezahlt werden, wenn die bestellte Ware in EU-Ländern oder der Efta oder in Ländern, mit denen ein Freihandelsabkommen besteht (Ursprungsnachweis muss allerdings vom Händler beigelegt werden) hergestellt worden ist
- gewisse Lebensmittel, Alkohol und Rauchwaren sind nicht zollfrei
- Bücher und Computer-Hardware sind immer zollfrei
- (mehr Infos zu Zoll etc. findet ihr auf der Homepage des Schweizer Zolls)
- eine Importverzollung wird fällig, wenn Zoll oder MwSt den Freibetrag von 5 CHF (s. o.) übersteigen
- der Verzollungspreis berechnet sich bei der Post nach der Formel (Datenstand: März 2012):
Grundpreis + 3% des Warenwerts = Verzollungspreis (max. 70.- CHF)
Grundpreis Verzollung Zone 1 (Herkunftsländer: Deutschland, Frankreich, Italien, Österreich): 12.- CHF
Grundpreis Verzollung Zone 2 (restliche Länder): 16.50 CHF
- ausführliche Informationen erhält man auf der Seite der Post oder bei der Eidgenössischen Zollverwaltung
- was ist noch zu beachten?
- Versandkosten, die ggf. anfallen
- erfolgt der Versand über Kurier (und nicht Post), sehen die Gebühren ggf. anders aus
- bei Rücksendung der Ware kann beim Zollamt der evtl. gezahlte Zoll und die Schweizer MwSt zurückverlangt werden
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